Zulassungsvoraussetzung

  • Print

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen Fassung abgeschlossen hat

und

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen
Dienstes oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen
Fassung abgeschlossen hat und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Werkfeuerwehrtechnikers/einer Geprüften Werkfeuerwehrtechnikerin haben.

Es kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.