Die Kosten

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Die Kosten für diese Ausbildung belaufen sich auf 2000,- € zzgl. MwSt, der Betrag wird in zwei Teilzahlungen fällig.

Enthält nicht diePrüfungsgebühren der IHK Hessen.

AGB´s

Randinformation zu Fortbildungskosten (Ouelle:www.steuer-sparbuch.de)

Auch Fortbildungskosten sind Werbungskosten. Sie dienen dazu, in dem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen besser gerecht zu werden. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem jeweiligen Beruf bestehen, und die Aufwendungen müssen zu dessen Förderung dienen. Hierunter fallen vor allem die Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungskosten.
Aufgrund des "Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" vom 21. Juli 2004 wurde rückwirkend zum 1. Januar 2004 die Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten per Gesetz neu geregelt: Zu den Ausbildungskosten, die im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sind, gehören jetzt Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung (sofern diese nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses erfolgt) und für ein Erststudium. Das bedeutet, dass alle weiteren Bildungsmaßnahmen nach Abschluss der ersten Berufsausbildung beziehungsweise des Erststudiums als Fortbildungskosten gelten und in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind. Voraussetzung ist natürlich, dass sie nicht überwiegend privat motiviert sind oder der Allgemeinbildung dienen.
Fahrkosten für die Teilnahme an privaten Lern-Arbeitsgemeinschaften, die als Vor- und Nachbereitung beruflicher Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden, sind Werbungskosten, wenn unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände eine private Mitveranlassung der Zusammenkünfte nach Gestaltung, Inhalt und Ablauf "so gut wie ausgeschlossen" erscheint (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 10.09.1997, Aktenzeichen: 1 K 1603/97).
Ein angestellter Handwerksgeselle kann beispielsweise seine Aufwendungen für die Meisterprüfung absetzen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.12.1989, veröffentlicht in: BStBl. 1990, Band II, Seite 692).
Bei der Benutzung eines Pkws können Sie wählen, ob Sie die tatsächlichen Kosten glaubhaft machen oder eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
Arbeitslose haben unter Umständen die Möglichkeit, ihre Aufwendungen für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme als Fortbildungskosten anerkannt zu bekommen. Dies setzt voraus, dass durch die Teilnahme die konkrete Möglichkeit eröffnet wird, aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder eine konkrete Anstellung zu finden und sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Wird das Erlernte im Beruf angewandt, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten möglich. Nimmt eine Lehrerin an einer Yogaschule an einem mehrjährigen Yogakurs teil, so kann sie den Aufwand dafür als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie das Erlernte ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse einsetzt, beispielsweise mittels Angebot von Yogakursen für die Schüler (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.02.1999, nachzulesen in: EFG 1999, Seite 543).