Nutzen

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Der geprüfte Werkfeuerwehrtechniker kann, vorbehaltlich der Beauftragung durch den
Arbeitgeber, zur Prüfung folgender Geräte oder Einrichtungen eingesetzt werden:
· Feuerlöscher, als Sachkundiger für die Prüfung von Feuerlöschern gemäß A2.2 und DIN 14406 Teil 4 „tragbare Feuerlöscher, Instandhaltung“

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