Warum überhaupt Weiterbildung?

Es gibt viele Gründe für eine gezielte und qualifizierte Weiterbildung, ein besonders wichtiger Aspekt ist der Bezug zum demographischen Wandel.

Es gilt zusätzliche Arbeitskraftpotenziale zu entdecken, zu aktivieren um weiterhin erfolgreich zu sein.

Die Notwendigkeit des „lebenslangen Lernens“ ist längst erkannt und akzeptiert.

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Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen Fassung abgeschlossen hat

und

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen
Dienstes oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen
Fassung abgeschlossen hat und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Werkfeuerwehrtechnikers/einer Geprüften Werkfeuerwehrtechnikerin haben.

Es kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Der Werkfeuerwehrtechniker

...ist ein IHK-Fortbildungsberuf mit dem Abschluss geprüfter Werkfeuerwehrtechniker!

Unter der Koordination des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben deshalb Sachverständige des Bundesverbandes Betrieblicher Brandschutz  Werkfeuerwehrverband Deutschland e. V., Arbeitnehmervertreter der IG BCE, Verdi sowie IG Metall gemeinsam ein Weiterbildungskonzept entwickelt.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es über 10. 000 hauptberufliche Werkfeuerwehrangehörige. Grundlage ihrer Tätigkeit ist neben einem abgeschlossenen Beruf die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Werkfeuerwehrangehörigen nach den jeweils geltenden Ländergesetzen. Die Inhalte dieser Ausbildung sind sehr stark an den Aufgaben im Einsatz ausgerichtet. Die täglichen Anforderungen im Werkfeuerwehrdienst werden in zunehmemden Maße von Tätigkeiten im vorbeugenden technischen Bereich geprägt, die mit den Rechtsvorschriften der Länder nicht abgedeckt sind. Vor diesem Hintergrund ist der Weiterbildungsbedarf in den letzten Jahren stark angestiegen.

Die Kosten

Die Kosten für diese Ausbildung belaufen sich auf 2000,- € zzgl. MwSt, der Betrag wird in zwei Teilzahlungen fällig.

Enthält nicht diePrüfungsgebühren der IHK Hessen.

AGB´s

Randinformation zu Fortbildungskosten (Ouelle:www.steuer-sparbuch.de)

Auch Fortbildungskosten sind Werbungskosten. Sie dienen dazu, in dem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen besser gerecht zu werden. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem jeweiligen Beruf bestehen, und die Aufwendungen müssen zu dessen Förderung dienen. Hierunter fallen vor allem die Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungskosten.
Aufgrund des "Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" vom 21. Juli 2004 wurde rückwirkend zum 1. Januar 2004 die Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten per Gesetz neu geregelt: Zu den Ausbildungskosten, die im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sind, gehören jetzt Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung (sofern diese nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses erfolgt) und für ein Erststudium. Das bedeutet, dass alle weiteren Bildungsmaßnahmen nach Abschluss der ersten Berufsausbildung beziehungsweise des Erststudiums als Fortbildungskosten gelten und in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind. Voraussetzung ist natürlich, dass sie nicht überwiegend privat motiviert sind oder der Allgemeinbildung dienen.
Fahrkosten für die Teilnahme an privaten Lern-Arbeitsgemeinschaften, die als Vor- und Nachbereitung beruflicher Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden, sind Werbungskosten, wenn unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände eine private Mitveranlassung der Zusammenkünfte nach Gestaltung, Inhalt und Ablauf "so gut wie ausgeschlossen" erscheint (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 10.09.1997, Aktenzeichen: 1 K 1603/97).
Ein angestellter Handwerksgeselle kann beispielsweise seine Aufwendungen für die Meisterprüfung absetzen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.12.1989, veröffentlicht in: BStBl. 1990, Band II, Seite 692).
Bei der Benutzung eines Pkws können Sie wählen, ob Sie die tatsächlichen Kosten glaubhaft machen oder eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
Arbeitslose haben unter Umständen die Möglichkeit, ihre Aufwendungen für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme als Fortbildungskosten anerkannt zu bekommen. Dies setzt voraus, dass durch die Teilnahme die konkrete Möglichkeit eröffnet wird, aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder eine konkrete Anstellung zu finden und sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Wird das Erlernte im Beruf angewandt, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten möglich. Nimmt eine Lehrerin an einer Yogaschule an einem mehrjährigen Yogakurs teil, so kann sie den Aufwand dafür als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie das Erlernte ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse einsetzt, beispielsweise mittels Angebot von Yogakursen für die Schüler (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.02.1999, nachzulesen in: EFG 1999, Seite 543).

Der Begriff des Werkfeuerwehr-„Technikers“

Über den Begriff Techniker wurde sehr kontrovers diskutiert. Es haben sich viele Leute den Kopf darüber zerbrochen. Zu Klarstellung sei nur soviel gesagt, dass der Begriff des Technikers nicht geschützt ist. Vielmehr findet man in der Berufswelt weitere „Techniker“ wie z. B. den Autoservicetechniker, um nur einen zu nennen. Dem gegenüber sind die staatlich geprüften Techniker zu sehen, die an einer anerkannten Technikerschule ihren Abschluss gemacht haben. Weitere Begriffe wie die der „Fachkraft“ sind bereits ebenso besetzt und treffen nicht das, was eben ein Werkfeuerwehrtechniker leisten muss. Deshalb hat man sich für den Werkfeuerwehrtechniker entschieden. Auch wissentlich, dass allein mit der Begrifflichkeit des Technikers keine Höhergruppierungen im Tarifgefüge mit verbunden sein können. Die Einordnung in ein Gehaltsgefüge orientiert sich alleine an den Anforderungen einer Stelle. Und diese unterliegen den Bewertungskriterien der einzelnen Unternehmen und den Tarifbedingungen.

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung „Geprüfter Werkfeuerwehrtechniker“

Die Rechtsvorschriften regeln alle Details zur Prüfung wie z. B. Prüfungsziel, die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen und Inhalte der Prüfung. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf integrierte Aufgabenstellungen und Arbeitsproben in entsprechend typischen betrieblichen Handlungsaufträgen. Die Handlungsorientierung steht im Vordergrund. Warten, Prüfen, Instandsetzen und Dokumentieren sind Kernelemente in den täglichen Aufgabenstellungen eines Werkfeuerwehrmannes.