Ziel der Prüfung
Kern der Prüfung ist der Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz. Es werden im wesentlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen abverlangt, die vorhanden sein müssen, um folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines geprüften Werkfeuerwehrtechnikers/einer geprüften Werkfeuerwehrtechnikerin wahrnehmen
zu können:
Warten, Prüfen, Instandsetzen und Dokumentieren von persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitsgeschirren; prüfen, dokumentieren und instandsetzen von Ausrüstungen zur Ersten Hilfe,
Warten, Prüfen, Instandsetzen, Dokumentieren von Löschgeräten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Anlagen zur Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhalte-Einrichtungen, Löschanlagen und von Feuerschutzabschlüssen; Prüfen und Dokumentieren von Gefahrenmeldeanlagen; Planen, Prüfen, Installieren und Dokumentieren von Fluchtwegbeschilderungen,
Warten, Prüfen, Instandsetzen, Dokumentieren von Geräten zur Gefahrenabwehr sowie von Leitern, Hebezeugen und Winden; Anwenden, Warten, Prüfen, Instandsetzen und Dokumentieren von Warn- und Messgeräten,
Durchführen von Sicherheitsposten; sachgerechtes Umgehen mit Gefahrstoffen; Befreien von Personen aus Aufzügen; Kommunizieren und Zusammenarbeiten mit anderen Betriebseinheiten, Fremdfirmen und Besuchern; eigenverantwortliches, teamorientiertes und kostenbewusstes Handeln; unterweisen von Mitarbeitern und Dritten in sicherheitsgerechtem Handeln sowie im Umgang mit sicherheitstechnischen Einrichtungen,
Prüfen der Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umwelt-schutzvorschriften sowie Einleiten von Maßnahmen; beachten berufsbezogener technischer Regeln und Rechtsvorschriften.