Ziel der Prüfung

Kern der Prüfung ist der Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz. Es werden im wesentlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen abverlangt, die vorhanden sein müssen, um folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines geprüften Werkfeuerwehrtechnikers/einer geprüften Werkfeuerwehrtechnikerin wahrnehmen
zu können:

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