Handlungsbereich "Technologie"

Handlungsbereich „Technologie“

Er enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:

Persönliche Schutzausrüstung,
Brandschutztechnik,
Mobile Mess- und Rettungsgeräte.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Persönliche Schutzausrüstung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, geeignete Ausrüstungen wie Kopf-, Augen-, Hand-, Fuß-, Körper-, ABC- und Schnittschutz sachgerecht auszuwählen, deren Aufbau zu kennen sowie deren Anwendung zu beherrschen. Es soll ferner die Fähigkeit nachgewiesen werden, persönliche Schutzausrüstungen zu erläutern, zu pflegen, instand zu halten sowie deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Brandschutztechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Arten, Aufbau und Funktionsweise von baulicher, stationärer und teilbeweglicher Brandschutztechnik sowie von Fahrzeugen und Geräten für den abwehrenden Brandschutz zu kennen, diese im Einsatzfall zu beherrschen, instand zu halten sowie die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen und zu prüfen

Im Qualifikationsschwerpunkt „Mobile Mess- und Rettungsgeräte“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, geeignete Geräte sachgerecht auszuwählen sowie deren  Aufbau, Anwendung und Bedienung zu beherrschen. Es soll ferner die Fähigkeit nachgewiesen werden, mobile Mess- und Rettungsgeräte zu erläutern, zu pflegen, instand zu halten sowie deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.